FAQ
Fragen und Antworten zum Neubauvorhaben in Konstanz, Steinstr. 6a-10a
Was wird gebaut? Im Rahmen der Wohnraumoffensive hat die BImA in Konstanz-Petershausen entlang der Steinstraße ein modernes Wohngebäude mit insgesamt 45 Zwei- bis Vierzimmer-Wohnungen gebaut. Das Gebäude „Haus D“ besitzt drei Hauseingänge mit jeweils einem Treppenhaus und einem Aufzug. Jede Wohnung umfasst einen Balkon oder eine Loggia und einen Kellerraum. Der Wohnungsmix stellt sich wie folgt dar:
15 Zwei-Zimmer-Wohnungen mit einer Wohnungsgröße von circa 48 Quadratmetern
20 Drei-Zimmer-Wohnungen mit einer Wohnungsgröße von circa 84 Quadratmetern
10 Vier-Zimmer-Wohnungen mit einer Wohnungsgröße von circa 112 Quadratmetern
Der Neubau von „Haus D“ in Massivbauweise in der bundeseigenen Wohnsiedlung im Stadtteil Petershausen dient als Ausgleichswohnraum für die Bestandsgebäude „Haus A-C“ auf gleichem Grundstück. Die Bestandsgebäude werden 2026 abgerissen und neu gebaut.
Seit wann wird geplant und gebaut? Zunächst war die Aufstockung der drei vorhandenen Baukörper „Haus A-C“ geplant. Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse fiel die Entscheidung für einen Abriss und Neubau. Um die Mieter mit Ausgleichswohnraum zu versorgen, konnte ein freier Grünstreifen entlang der Steinstraße als Baufeld ausgemacht werden, auf dem nun der Neubau von „Haus D“ entsteht. Seit Ende 2020 liegt die Baugenehmigung vor. Im Januar 2023 erfolgte der feierliche Spatenstich. Seit Februar 2025 ist das „Haus D“ bezugsfertig.
Wie steht es um die Mobilität und Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner des neuen Gebäudes? Dank einer gemeinsamen Tiefgarage im Bauabschnitt 2 (Haus A-C) gestaltet sich der Innenbereich des neuen Quartiers autofrei. Während des zweiten Bauabschnitts müssen die Bewohner auf öffentlichen Parkraum ausweichen oder Ersatzparkraum nutzen.
Von wo aus ist das Wohngebäude erreichbar? Das Gebäude mit der Adresse Steinstr. 6a – 10a ist von drei Seiten erreichbar: über die Steinstraße selbst, von der man fußläufig durch einen Durchgang im Gebäude die Hauseingänge erreicht sowie von den beiden seitlichen Straßen Hans-Thoma- und Gottfried-Keller-Straße.
Welche energetischen und Umweltfaktoren werden bei der Planung und beim Bau berücksichtigt? Das Gebäude wurde nach KfW-55 Energiestandard geplant und umgesetzt. Das bedeutet, dass der Neubau nur 55 Prozent der Energie eines bis dahin üblichen, vergleichbaren Gebäudes verbraucht. Außerdem wird auf dem extensiv begrünten Dach Strom durch eine großzügige Photovoltaikanlage erzeugt.
Ist das Haus D ausschließlich zur Deckung des Wohnraumbedarfs konzipiert? Es handelt sich um ein reines Wohngebäude. Gewerbeeinheiten waren nicht vorgesehen. Auch anderweitige Nutzungen waren nicht geplant.
Im zweiten Bauabschnitt sollen auf dem Flurstück drei Bestandsgebäude (Haus A-C) abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Gibt es in diesen Gebäuden Leerstand? Seit dem Beginn der Planung des zweiten Bauabschnitts wurden freiwerdende Wohnungen nur noch befristet vermietet. Damit konnte ein Leerstand vermieden werden.
Nach welchen Kriterien besteht Baurecht? Es besteht kein gültiger Bebauungsplan. Somit sind die Bauvorhaben nach §34 BauGB zu bewerten und von der Kommune zu beurteilen. Das heißt, das geplante Gebäude muss sich nach Art (Wohngebäude) und Maß (Höhe, Größe) an der Umgebung ausrichten.

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