So funktioniert die Wohnungsfürsorge

Die Wohnungsfürsorge ist ein freiwilliger Service des Bundes als Arbeitgeber. Sie stellt den Bediensteten in der Nähe des Dienstortes angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung. Doch wie funktionieren Bewerbung und Auwahlprozess? Und wer hat überhaupt gute Chancen auf eine Wohnung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben? 

Wer ist wohnungsfürsorgeberechtigt?

Der berechtigte Personenkreis ist groß: die Beamtinnen und Beamten des Bundes, die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die Bundesrichterinnen und -richter, die Tarifbeschäftigten des Bundes sowie die Beschäftigten von Einrichtungen, die mehr als zur Hälfte finanziell vom Bund gefördert werden (sogenannte Zuwendungsempfänger). Hierzu zählen auch die Auszubildenden des Bundes, die Beamtinnen und Beamten des Bundes auf Widerruf, die befristet Beschäftigten des Bundes, die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf Zeit sowie Ehemalige und Hinterbliebene. Landesbedienstete können nachrangig ebenfalls berücksichtigt werden. 

Übrigens: Ein Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Wohnraum besteht nicht.

Warum sind die Mieten so günstig?

Die Bundesanstalt für Immobilienaufane (BImA) ist gesetzlich berechtigt, die Mieten in ihren Wohnliegenschaften an der unteren Grenze des Mietspiegels der jeweiligen Kommune festzusetzen. Dabei gilt für die Kaltmiete grundsätzlich die Obergrenze von zehn Euro pro Quadratmeter. Höhere Mietpreise sind nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise liegen die Mieten der BImA in Berlin und München regelmäßig deutlich unter den ortsüblichen Mieten. Diese Mietenpolitik der BImA wirkt sichpreisdämpfend auf lokale Märkte aus. Und davon profitieren breite Bevölkerungsschichten und viele Kommunen.

Wie viele Wohnungen umfasst das Angebot?

Wohnungen an mehr als 500 Standorten in ganz Deutschland gehören zum Portfolio der Wohnungsfürsorge. Dazu zählen eigene Wohnungen der BImA sowie Objekte im Eigentum Dritter, für die die BImA Belegungsrechte erworben hat.


Wer ist für die Wohnungsvergabe zuständig?

Diese Aufgabe übernehmen die regionalen Wohnungsvergabestellen der BImA. Ab der Veröffentlichung auf dem Immobilienportal stehen freie Wohnungen den Wohnungsfürsorgeberechtigten vier Wochen lang exklusiv zur Verfügung. Liegt keine Nachfrage vor, werden die BImA-eigenen Wohnungen auf dem freien Markt zur Vermietung angeboten. Informationen zum Wohnungsfürsorgeangebot stellen auch die einzelnen Bundesressorts ihren Bediensteten zur Verfügung.

Wie geht es nach einer Bewerbung weiter?

Die Wohnungsvergabestelle wählt aus allen Anträgen den oder die vordringlichsten Bewerberinnen und Bewerber aus. Bei der Auswahl finden gleichrangig soziale und dienstliche Belange Berücksichtigung.

Das Ergebnis des Wohnungsvergabeverfahrens wird den Interessierten nach Ablauf des Wohnungsfürsorgeangebotes schriftlich mitgeteilt.

Tipps bei der Wohnungssuche
Um die Suche einfacher zu gestalten, gibt es eine Newsletter-Funktion im passwortgeschützten Bereich des Immobilienportals. Unter dem Menüpunkt „Suchauftrag“ können unter „Meine Suchen“ Wohnungskriterien auf
www.bundesimmobilien.de hinterlegt werden. Über passende Angebote werden die Wohnungssuchenden dann automatisch per E-Mail informiert.

Schönes Wohnen an hunderten Standorten im kompletten Bundesgebiet. Hier zum Beispiel in Potsdam (Foto:BImA).

MIETOBJEKTE DER WOHNUNGSFÜRSORGE ENTDECKEN

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Wie kann ich eine Wohnung anmieten?

1. EINLOGGEN

Loggen Sie sich im BImA-Immobilienportal ein.

Ihre Zugangsdaten erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Dienststelle.

2. WOHNUNG FINDEN

Klicken Sie sich durch die Angebote. Hier finden Sie auch Infos zu Besichtigungsterminen und haben die Möglichkeit, die zuständigen Ansprechpersonen zu kontaktieren.

3. ANTRAG AUSFÜLLEN

Tragen Sie Ihre Angaben im Antragsformular auf Zuteilung der Wohnung ein und lassen sich diese von der Personalabteilung Ihrer Dienststelle bestätigen. Anschließend kann der Antrag bei der zuständigen Vergabestelle eingereicht werden.