So funktioniert die Wohnungsfürsorge

Die Wohnungsfürsorge ist ein freiwilliger Service des Bundes als Arbeitgeber. Sie stellt den Bediensteten in der Nähe des Dienstortes angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung. Doch wie funktionieren Bewerbung und Auwahlprozess? Und wer hat überhaupt gute Chancen auf eine Wohnung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben? 

Wer ist wohnungsfürsorgeberechtigt?

  • Beamtinnen und Beamte des Bundes
  • Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
  • Richterinnen und Richter des Bundes
  • Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (mit Ausnahme der Freiwilligen Wehrdienst und Reservistendienste Leistenden)
  • Tarifbeschäftigte des Bundes sowie Beschäftigte von Einrichtungen, die mehr als zur Hälfte finanziell vom Bund gefördert werden
  • Befristet Beschäftigte des Bundes
  • Auszubildende des Bundes für die Zeit ihrer Ausbildung
  • Studentinnen und Studenten der Hochschule des Bundes
  • Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf Zeit, einschließlich des Zeitraums, für den Übergangsgebührnisse nach § 11 des Soldatenversorgungsgesetzes gewährt werden
  • Ehemalige und Hinterbliebene, soweit und solange ein Anspruch auf bestimmte Renten- oder Versorgungsleistungen besteht
  • Bedienstete oder Beschäftigte der Länder (nachrangig wohnungsfürsorgeberechtigt)
  • Angehörige von Partnerstreitkräften (nachrangig wohnungsfürsorgeberechtigt), soweit die Bundeswehr aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen verpflichtet ist, diese im Rahmen der Wohnungsfürsorge der Bundeswehr mit zu betreuen

Übrigens: Ein Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Wohnraum besteht nicht.

Warum sind die Mieten so günstig?

Die Bundesanstalt für Immobilienaufane (BImA) ist gesetzlich berechtigt, die Mieten in ihren Wohnliegenschaften an der unteren Grenze des Mietspiegels der jeweiligen Kommune festzusetzen. Dabei gilt für die Kaltmiete grundsätzlich die Obergrenze von zehn Euro pro Quadratmeter. Höhere Mietpreise sind nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise liegen die Mieten der BImA in Berlin und München regelmäßig deutlich unter den ortsüblichen Mieten. Diese Mietenpolitik der BImA wirkt sichpreisdämpfend auf lokale Märkte aus. Und davon profitieren breite Bevölkerungsschichten und viele Kommunen.

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Wie viele Wohnungen umfasst das Angebot?

Wohnungen an mehr als 500 Standorten in ganz Deutschland gehören zum Portfolio der Wohnungsfürsorge. Dazu zählen eigene Wohnungen der BImA sowie Objekte im Eigentum Dritter, für die die BImA Belegungsrechte erworben hat.


Wer ist für die Wohnungsvergabe zuständig?

Diese Aufgabe übernehmen die regionalen Wohnungsvergabestellen der BImA. Ab der Veröffentlichung auf dem Immobilienportal stehen freie Wohnungen den Wohnungsfürsorgeberechtigten vier Wochen lang exklusiv zur Verfügung. Liegt keine Nachfrage vor, werden die BImA-eigenen Wohnungen auf dem freien Markt zur Vermietung angeboten. Informationen zum Wohnungsfürsorgeangebot stellen auch die einzelnen Bundesressorts ihren Bediensteten zur Verfügung.

Wie geht es nach einer Bewerbung weiter?

Die Wohnungsvergabestelle wählt aus allen Anträgen den oder die vordringlichsten Bewerberinnen und Bewerber aus. Bei der Auswahl finden gleichrangig soziale und dienstliche Belange Berücksichtigung.

Das Ergebnis des Wohnungsvergabeverfahrens wird den Interessierten nach Ablauf des Wohnungsfürsorgeangebotes schriftlich mitgeteilt.

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Tipps bei der Wohnungssuche
Um die Suche einfacher zu gestalten, gibt es eine Newsletter-Funktion im passwortgeschützten Bereich des Immobilienportals. Unter dem Menüpunkt „Suchauftrag“ können unter „Meine Suchen“ Wohnungskriterien auf
www.bundesimmobilien.de hinterlegt werden. Über passende Angebote werden die Wohnungssuchenden dann automatisch per E-Mail informiert.

Schönes Wohnen an hunderten Standorten im kompletten Bundesgebiet. Hier zum Beispiel in Potsdam (Foto:BImA).

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Wie kann ich eine Wohnung anmieten?

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