FAQ
Fragen und Antwort zur Weiterentwicklung der Siedlung Neuherberg/Rockefellerstraße in München
Wer ist verantwortlich für das Projekt?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist verantwortlich für die Planung und Durchführung des Projekts. Das dafür notwendige Bebauungsplanverfahren sowie die Genehmigung der Bauanträge liegt in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt München.
Wer sind die zuständigen Planer für die Entwicklung der Siedlung?
Die BImA sucht in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München überzeugende und innovative Planungsentwürfe für die Weiterentwicklung der Siedlung. Um die besten Lösungen für diese Aufgabe zu finden, hat die BImA gemeinsam mit der Landeshauptstadt München einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. In diesem Verfahren werden unterschiedliche Entwürfe für die Weiterentwicklung des Quartiers erarbeitet und geprüft. Alle Beteiligten, von Stadtplanung über Landschaftsarchitektur bis hin zu spezialisierten Fachplanenden, erarbeiten ihre Konzepte auf derselben Grundlage. Am Ende steht nicht nur ein einzelnes Planungsteam, sondern ein umfassend geprüfter Entwurf, der als solide Basis für die weiteren Planungen dient. Derzeit befinden wir uns noch in mitten im Wettbewerbsprozess. Erst mit einem Siegerentwurf gibt es dann auch zuständige Planer.
Wie viele Wohnungen sollen entstehen?
Durch eine gezielte und zugleich verträgliche Nachverdichtung können mit unserem Projekt in den nächsten Jahren mehr als 500 weitere, dringend benötigte Wohneinheiten hinzukommen. Die genaue Anzahl der zusätzlichen Wohneinheiten wird im Zuge des Wettbewerbs durch die einzelnen Planungsteams unter Berücksichtigung von Naturschutz-, Umwelt-, Verkehr- und Lärmaspekten ermittelt.
Welche der Bestandsgebäude werden saniert, umgebaut bzw. welche Gebäude werden neugebaut?
Welche Maßnahmen an den jeweiligen Bestandsgebäuden durchgeführt werden, ist Bestandteil des Wettbewerbs und liegt im Entscheidungsbereich der BImA. Dafür werden im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens neue Bauräume ausgewiesen. Eine konkrete Aussage kann damit erst zu einem späteren Zeitpunkt gegeben werden.
Wann beginnen die Bauarbeiten in der Siedlung?
Derzeit befinden wir uns noch mitten im Wettbewerb. Erst nachdem der finale Entwurf feststeht, kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden. Damit beginnt die intensive und detaillierte Planungs- und sodann die Genehmigungsphase. Der „Startschuss“ für die Bauarbeiten ist abhängig vom Ergebnis dieser Phasen und erfahrungsgemäß erst in einigen Jahren zu erwarten. Die Bauarbeiten in der Siedlung beginnen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, da die Siedlungsentwicklung zweigeteilt ist: Nördlich der Neuherbergstraße erfolgt die Bebauung nach § 34 BauGB, also im unbeplanten Innenbereich. Dort können Bauvorhaben in der Regel früher realisiert werden, da kein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist und sich die Zulässigkeit am vorhandenen Ortsbild orientiert. Südlich der Neuherbergstraße hingegen erfolgt die Entwicklung im Rahmen eines regulären Bebauungsplanverfahrens. Dieses ist aufwändiger, umfasst mehrere Verfahrensschritte (z. B. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange) und nimmt entsprechend mehr Zeit in Anspruch. Ein konkreter Baubeginn im südlichen Bereich kann daher erst nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens erfolgen.
Wie wird mit dem Baumbestand umgegangen?
Der Erhalt des Baumbestands und der Grünflächen ist ein zentrales Anliegen des Projekts. Umfassende Umweltprüfungen in Form von Fachgutachten sind ein wichtiger Teil der Planungen, um den zahlreichen Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Klimaaspekten Rechnung zu tragen.
Müssen Bäume gefällt werden?
Der über die Jahre gewachsene Baumbestand ist auch für uns als BImA ein hohes Gut. Deshalb werden wir bei den weiteren Planungen besonders sorgfältig prüfen, inwieweit Eingriffe zur Schaffung neuen Wohnraums notwendig sind. In diesem wichtigen Punkt ist die Abstimmung zwischen der BImA und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung deshalb besonders eng. Ob und wenn ja, wie viele Bäume tatsächlich gefällt werden müssen, lässt sich erst zu einem späteren Zeitpunkt genau sagen. Klar ist für uns: jeder entnommene Baum wird 1:1 ersetzt.
Werden aktuelle Mieter ihre Wohnungen verlieren?
Den Mieterinnen und Mietern werden Ersatzwohnungen aus dem Bestand der BImA angeboten. Weiterhin erhalten sie das Erstzugriffsrecht beim Bezug der neu erstellten Wohnungen. Ein geordnetes und verhältnismäßiges Umzugsmanagement wird sicherstellen, dass dies möglichst reibungslos geschieht. Eine Kostenregelung bezüglich des Umzugsmanagements wird den Mieterinnen und Mietern mitgeteilt, sobald sich der jeweilige Zeitpunkt für einen Umzug konkretisiert.
Wer darf in die neuen Wohnungen einziehen?
Als Bundesanstalt ist die BImA für die Wohnungsfürsorge des Bundes verantwortlich. Das bedeutet, dass der neu geschaffene Wohnraum zunächst für die zahlreichen Bundesbediensteten, die in München arbeiten und leben, angeboten werden soll. Auf diese Weise wird der angespannte Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt erheblich entlastet.
Wie wird sichergestellt, dass die Wohnungen bezahlbar bleiben?
Die BImA orientiert sich am unteren Rand der ortsüblichen Miete. Die Mieten sind derzeit gemäß dem Haushaltsvermerk des Deutschen Bundestages auf in der Regel zehn Euro (Nettokaltmiete) pro Quadratmeter begrenzt. Damit wird in der Wohnanlage München-Nord auch zukünftig Wohnraum weit unter dem derzeitigen Mietspiegel angeboten.