alternativeText fehlt

FAQ

Fragen und Antworten zum Neubauvorhaben „Wohnpark Maienweg 77“ in Hamburg

Was wird gebaut? Im Rahmen der Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen baut die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) einen modernen Wohnpark auf einem rund 10.0000 Quadratmeter großen BImA-Grundstück im Wohngebiet Hamburg-Nord Alsterdorf. Das Neubauprojekt umfasst vier vollunterkellerte Wohnhäuser, die in nachhaltiger und serieller Modulbauweise errichtet werden und insgesamt 101 Wohnungen in vier unterschiedlichen Größen umfassen:

Summe der Wohnflächen: 6.711 Quadratmeter

Summe der Nutzflächen:   2.848 Quadratmete

Gesamtfläche:                      9.558 Quadratmeter

Jede Wohnung verfügt über einen Balkon oder eine Terrasse mit Blick in die Hofseite. Die Wohnhäuser sind umgeben von natürlich gestalteten Freianlagen, die der örtlichen Vegetation nachempfunden sind und in die sich die Bebauung umweltgerecht, harmonisch und funktionell einfügen. Teil der Planungen sind umfangreiche Stellplätze für Fahrräder und E-Mobilität. Modern errichtete Spielflächen mit kindgerechten Spielgeräten aus nachhaltigen Rohstoffen und Materialien runden das neue Wohnquartier ab.

Die 101 Wohnungen sind im Wohnungsmix wie folgt aufgeteilt:

Anzahl                               Durchschnittliche Größe

11 Wohnungen                42 Quadratmeter

51 Wohnungen                59 Quadratmeter

31 Wohnungen                81 Quadratmeter

8 Wohnungen                  98 Quadratmeter


Wird der Wohnpark neu errichtet oder werden auch bestehende Gebäude saniert? Das BImA-Grundstück war zuvor mit mehreren Wohn-und Dienstgebäuden bebaut. In den vergangenen Jahren dienten diese als Geflüchtetenunterkünfte. Im Zuge der Neuentwicklung des Areals wurde die gesamte Bestandsbebauung abgerissen. Der neue Wohnpark ist ein reiner Neubau.

Seit wann wird geplant und gebaut? Erste Vorplanungen reichen bis in das Jahr 2012 zurück. Bauvorbescheide der Stadt Hamburg gab es in den Jahren 2015 und 2020. Die Baugenehmigung liegt seit September 2022 vor. Mit den Bauarbeiten wurde im September 2022 begonnen. Die voraussichtliche Fertigstellung des Bauprojekts ist für das Frühjahr 2024 geplant. Die Gebäudeübergaben sollen im Februar 2024 stattfinden. Die Fertigstellung der Außenanlagen mit Wegen und Anpflanzungen ist für Mai 2024 geplant. Der Einzug der Mieter ist aller Voraussicht nach ab März 2024 möglich.

Wie steht es um die Mobilität und Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner der neuen Wohnanlage? Fester Bestandteil des Wohnparkneubauprojekts ist die Schaffung von 234 überdachten Fahrradabstellplätzen in den Untergeschossen der vier Wohnhäuser sowie im Außenbereich des Wohnparks. Außerdem werden Plätze für Zweiradelektromobilität, Mobilitätshilfen und Lastenfahrräder geschaffen. Die PKW-Stellplatzanzahl beschränkt sich auf 18 Stellplätze. Es wird auf den innerstädtischen ÖPNV, der im nahen Umfeld über eine sehr gute Anbindung verfügt und auf eine insgesamt klimabewusste Anwohnermobilität gesetzt.

Von wo aus ist die Wohnanlage erreichbar? Der Wohnpark ist auf allen Seiten umfriedet und durch einen Hauptzugang mit Zufahrtmöglichkeit vom Hamburger Maienweg kommend gut erreichbar. Sämtliche Außenanlagen, Zufahrtstraßen und Wege sind Teil des Neubauprojekts. In den Gebäuden verfügt jeder Wohnungsflur über eine direkte Fahrstuhlanbindung, die auch die Untergeschosse und Fahrradabstellräume mit einbezieht.

Wie ist die Kommunikationserschließung vorgesehen? Die mediale sowie Kommunikationserschließung für Daten -und Rundfunkkommunikation erfolgt im zukünftigen Glasfasernetz durch die Versorger Vodafone und Telekom. Alle Installationen werden auf dem aktuellsten Stand der Technik ausgeführt.

Was befindet sich in unmittelbarer Umgebung des Wohnparks? In der unmittelbaren Nachbarschaft befinden sich Wohnanlagen anderer Wohnungsgesellschaften, Einkaufsmöglichkeiten sowie der Stadtpark, der den besonderen grünen Quartierscharakter unterstreicht. Das Stadtzentrum ist circa acht Kilometer entfernt.

Welche energetischen und Umweltfaktoren werden bei der Planung und beim Bau berücksichtigt? Gebaut wird standardmäßig energieeffizient und umweltbewusst aus zertifiziertem Umweltbeton in serieller Modulbauweise. Die Wohnhäuser werden im KfW-55-Standard gebaut. Dies bedeutet, dass die Neubauten nur 55 Prozent der Energie eines bis dahin üblichen, vergleichbaren Gebäudes verbrauchen. Zudem werden alle Parkplätze für E-Mobilität-Anschlüsse vorbereitet.

Weitere besondere energetische Merkmale der Bauweise sind:

  • Photovoltaik-Anlagen gemäß Hamburgischem Klimaschutzgesetz auf allen Wohnhausdächern
  • Erzeugung der Heizwärme und des Warmwassers für alle Wohnungen mittels Luftwasser-Wärmepumpe und Gasbrennwerttherme im Mix 80 zu 20 Prozent
  • Gründächer auf allen Wohnhäusern
  • Fenstertechnik und Türausführung nach gutachterlich erstellten Schallschutzanforderungen gemäß DIN-Norm 4109-5 mit erhöhtem Schallschutz
  • gesamte Fassaden im Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit einer Stärke von 20 Zentimetern
  • Erhalt des grünen Stadtteilcharakters in enger Abstimmung mit der Stadtplanung durch den Erhalt von Bäumen und umfangreichen Baumschutzmaßnahmen
  • Anlage einer großzügigen Außen- und Freifläche aus heimischen Gehölzen, Sträuchern, Büschen, Hecken sowie einer Vielzahl von natürlichem Bewuchs im zentralen Wohnpark

Gibt es Kinderbetreuung und Grundschulen in der näheren Umgebung? Auch die umliegenden Wohnanlagen gelten als familienfreundlich und durch verschiedene Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulen ist eine ortsnahe Kinderbetreuung gewährleistet.

Welche Freizeitmöglichkeiten gibt es im Wohnpark? Der grüne Stadtteilcharakter spiegelt sich auch in der Außenanlagengestaltung wieder. Sonnig gelegen und üppig bepflanzt wird die Anlage zum nachhaltigen Erholungsort für die Bewohnerinnen und Bewohner. Im Zentrum des Wohnparkgeländes ist zudem ein zeitgemäßer Kinderspielplatz mit Spielgeräten aus ökologischen Materialien geplant.

Ist der Wohnpark ausschließlich zur Deckung des Wohnraumbedarfs konzipiert? Es handelt sich um eine reine Wohnanlage. Gewerbeeinheiten sind nicht vorgesehen. Auch anderweitige Nutzungen sind nicht geplant.

Nach welchen Kriterien besteht Baurecht? Grundlage der Baurechtschaffung ist der Baustufenplan für Hamburg Groß Borstel / Alsterdorf. Die Baugenehmigung wurde entsprechend Paragraf 62 der Hamburgischen Bauordnung beantragt und am 3. Juni 2022 gemäß Paragraf 72 der Hamburgischen Bauordnung mit aufschiebenden Bedingungen erteilt.

Wer wird einmal den Wohnpark bewohnen? Bei dem Neubauvorhaben „Wohnpark Maienweg 77“ handelt es sich um ein Projekt im Rahmen der Wohnraumoffensive des Bundes, der Länder und der Kommunen zur weiteren Deckung des Wohnraumbedarfs für die Wohnungsfürsorge des Bundes sowie zur Entlastung des örtlichen Wohnungsmarktes im Großraum Hamburg.

Die Wohnungen werden zunächst Bundesbediensteten und ihren Familien mit kleinen und mittleren Einkommen als bezahlbarer Wohnraum im Ballungszentrum der Hansestadt Hamburg angeboten. Dazu gehören Beschäftige aus dem Zolldienst, der Bundeswehr, der Polizei und den verschiedenen Bundesbehörden im Großraum Hamburg. Alle Wohnungen, die nicht in diesem Rahmen vergeben werden, stehen danach zur Vermietung auf dem freien Markt zur Verfügung.

FAQ