FAQ

Fragen und Antworten zum Neubauvorhaben in der Cité Foch Nord Berlin-Reinickendorf

Wie viele Wohneinheiten werden realisiert? Im Rahmen der Wohnraumoffensive des Bundes, der Länder und Kommunen wird die BImA am Standort Cité Foch Wohnungsneubau für Bundesbedienstete in modularer Bauweise errichten. Im ersten Bauabschnitt entstehen auf drei Flächen: Auf WA (Allgemeines Wohngebiet, Nummerierung gemäß Bebauungsplanentwurf) 7, der Fläche des ehemaligen Sportplatzes werden 140 Wohnungen gebaut. WA 4, die ehemaligen Flächen des Bundesnachrichtendienstes sowie westlich davon und WA 5 - 5.3, Areal der ehemaligen Kommandantur und Sendestation umfassen insgesamt circa 200 Wohnungen. Insgesamt plant die BImA also circa 340 Wohnungen. Noch nicht in der konkreten Planung ist das Baufeld WA 10 (ehemalige Schwimmbadfläche). Hier sollen Mehrfamilienhäuser mit fünf und sechs Geschossen entstehen. Eine Konkretisierung der Planungen zu WA 2 und 3 (Flächen am Packereigraben) ist noch offen.

Hauptaugenmerk der Planung und Realisierung liegt derzeit im Bereich der Cité Foch Nord, im Wohngebiet WA 7 sowie WA 4 und 5. Die Realisierung erfolgt mit zwei Bauunternehmen in modularer und serieller Bauweise. Der erste Bauabschnitt hat begonnen mit dem Teilbauabschnitt WA 7 im August 2022. Die Fertigstellung des Baus ist im Herbst 2024 vorgesehen. Die Teilbauabschnitte WA 4 und 5 können erst bei Planreife des Bebauungsplans und nach Erteilung der Baugenehmigung beginnen. Die Vorplanung läuft einschl. der Klärung aller Vorgaben aus dem Baurecht, dann erfolgt die Genehmigungsplanung. Der zweite Bauabschnitt des Wohnungsbaus im WA 10 wird erst mittelfristig begonnen.

Handelt es sich bei dem neu entstehenden Wohnraum um Miet- oder Eigentumswohnungen? Es handelt sich um Mietwohnungen zur Unterbringung von Bundesbediensteten. Dadurch wird der Nachfrage von Bundesbediensteten nach Wohnraum in Berlin Rechnung getragen und eine Entlastung der allgemeinen angespannten Wohnungsmarktsituation erreicht.

Bleibt die BImA Eigentümerin der Neubebauung? Ja, die BImA wird die Eigentümerin der Wohnungsneubauten bleiben.

Wie wird sich der Baustellenverkehr gestalten und welche Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen? Der Baustellenverkehr wird überwiegend über die Rue Montesquieu und die Avenue Charles de Gaulle geleitet. Die Baustraßen im WA 4 und WA 5 liegen auf dem Baufeld mit Zufahrt über die Jean-Jaurès-Str. Die Zufahrt zum Baufeld WA 7 erfolgt über die Avenue Charles de Gaulle.

Für die Sicherung des Schulwegs hat das Bezirksamt einen Fußgängerüberweg nicht genehmigt. Die Baufirmen wurden daher angewiesen, besonders auf Kinder zu achten. Auch die Schule wird die Kinder auf die Baustellenfahrzeuge aufmerksam machen. 

Die Baustelle wird aus Sicherheitsgründen nachts beleuchtet sein. Die Beleuchtung wird nach Möglichkeit von den Nachbargebäuden abgewandt erfolgen, eine gewisse Beeinträchtigung der Wohnqualität lässt sich aber leider nicht vermeiden

Können Mietminderungen durch Lärm- und Schmutzbelastung geltend gemacht werden? Geltend gemachte Mietminderungsansprüche werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geprüft.

Wie viele Parkplätze werden in der Quartiersgarage realisiert? Die derzeit nicht nutzbaren Stellplätze sollen zeitnah saniert werden. Im Parkhaus stehen dann wieder über 300 Stellplätze zur Verfügung. Eine Aufstockung des Parkhauses ist nicht geplant.

Werden auch E-Ladesäulen integriert und Carsharing angeboten? Ja, es wird ein Mobilitätskonzept zur Schaffung von Stellflächen für Fahrräder und E-Ladestationen erstellt.

Wie wird beim Umbau der Quartiersgarage mit den aktuell belegten Parkplätzen umgegangen? Sofern möglich, wird in Abschnitten gebaut oder es werden Ersatzflächen angeboten.

Werden Parkplätze durch das Neubauvorhaben im öffentlichen Raum wegfallen und wenn ja, wie werden diese kompensiert? Ja. Alleine durch die Schaffung von Grünflächen, Baumpflanzungen und natürlichen verkehrsberuhigten Bereichen fallen Parkplätze im öffentlichen Raum weg. Eine Kompensation ist im Rahmen der Verkehrswende nicht vorgesehen.

Insgesamt sind allerdings rund 510 Stellplätze innerhalb des Gebietes der Cité Foch vorhanden, die im Eigentum der BImA liegen. Diese sind für die bestehenden und künftigen Bauvorhaben vorgesehen. Insgesamt ist die Parkplatzsituation für das gut durch den ÖPNV erschlossene Gebiet in Verbindung mit dem geplanten Wohnraum, als ausreichend anzusehen.

Wie sieht der Zeitplan der zukünftigen Erschließung aus? Im nördlichen Bereich der Cité Foch beginnt der erste Bauabschnitt Anfang 2023, die Fertigstellung ist für Anfang 2025 vorgesehen:

Der erste Teilbauabschnitt beginnt an der Nimrodstraße und schließt die Technikfläche der Berliner Wasserwerke für ein Regenrückhaltebecken sowie das neue Schmutzwasser-Pumpwerk mit ein. Der zweite Teilbauabschnitt betrifft die gesamte Rue Racine einschließlich des neuen Kanals zur Einleitung des Regenwassers in das Rosentreterbecken. Der dritte Teilbauabschnitt erstreckt sich dann über die gesamte Rue Montesquieu. Ein späterer, weiterer Bauabschnitt im südlichen Bereich der Cité Foch ist angestrebt, die Detailplanung dazu ist noch nicht abgeschlossen.

Die geplante Buslinie in der Avenue Charles de Gaulle wird erst nach öffentlicher Widmung der gesamten Straßen eröffnet, der Ausbau ist dafür entsprechend vorgesehen.

Wie wird mit dem Bring- und Abholverkehr zur Kindertagesstätte umgegangen und ist dieser Aspekt Teil des Verkehrskonzeptes? Ja, zur Sicherstellung einer öffentlichen Durchwegung des Gebietes der Cité Foch werden sowohl für den Fuß- als auch den Radverkehr im Bebauungsplan mehrere Geh- und Fahrrechte für die Allgemeinheit bzw. für die Benutzer und Besucher der angrenzenden Grundstücke festgelegt. Die Kindertagesstätte angrenzend an das WA 2 ist über mehrere Wege aus der Umgebung fußläufig erreichbar.

Wird die Avenue Charles de Gaulle verbreitert oder privatisiert? Die bisher bestehenden privaten Straßenverkehrsflächen sollen mit Ausnahme eines Teilabschnitts der Avenue Charles de Gaulle als öffentliche Straßenverkehrsflächen gesichert werden. Die Avenue Charles de Gaulle bleibt im Bereich zwischen den Hausnummern 21 und 34 Privatstraße.

Wie wird mit der aktuellen Verkehrsbelastung in der Hochjagdstraße umgegangen? Der B-Planentwurf bringt mit der Unterbrechung der bisherigen Avenue Charles de Gaulle für den Durchgangsverkehr deutlich zum Ausdruck, dass eine Verringerung dieser Anbindung der Cité Foch angestrebt wird. Die beiden Hauptanbindungen für den Verkehr sind künftig die Avenue Charles de Gaulle an die Hermsdorfer Straße und die Rue Montesquieu an die Jean-Jaurès-Straße.

Warum ist der Bus in der Cité Foch notwendig und sind die Schüler:innen aus Tegel anreisend mitberücksichtigt? Eine Linienführung durch das Plangebiet ist erforderlich, um alle Bewohner der Cité Foch in einer angemessenen Entfernung an den öffentlichen Personennahverkehr zu erschließen. Dies geht aus den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes MobG BE hervor. Wegen der künftigen 2 Schulstandorte entsprach der Bezirk dem Wunsch der BVG, den Zweirichtungsverkehr zuzulassen.

Wie kann ein möglichst ruhiger Verkehr auf der Rue Racine gewährleistet werden, trotz neuer Bewohnerinnen und Bewohner und Privatisierung der Hochjagdstraße? Auf der Rue Racine wird durch versetzte Parkbuchten mit Baumstandorten ein versetzter Verkehr hervorgerufen und dadurch eine Verkehrsberuhigung erzeugt.

Kann eine Tempo-30-Zone in der Cité Foch eingeführt werden, sodass auch der Bus sich daranhalten muss? Das ist Teil der mit dem Bezirk abgestimmten Verkehrsplanung. Diese sieht für die Straßen in der Cité Foch eine Tempo-30-Zone vor.

Wie kann die Verbindung zwischen der Cité Foch und dem Steinbergpark aussehen? Der Bebauungsplanentwurf sieht die Festsetzung verschiedener Wegerechte vor. Der Zugang könnte nach heutigem Kenntnisstand durch den Bezirk durch die künftig öffentliche Parkanlage entlang des Packereigrabens in südwestlicher Richtung erfolgen. Eine Fußwegeverbindung unterhalb des früheren Collegé Voltaire wird im Rahmen des Schulneubaus geprüft.

Sind Baumpflanzungen, Solarthermie und begrünte Dächer vorgesehen? Zum Ausgleich des erforderlichen Eingriffs in die Natur werden neue, hochwertige Bäume gepflanzt, Grünflächen angelegt, Dächer extensiv begrünt und der Packereigraben renaturiert. Das Baugebiet erhält mehrere naturnah gestaltete Grünflächen (Fläche J und Birkenwäldchen), eine große Parkanlage im Norden (der sogenannte Park am Packereigraben) mit Verbindungen zu überörtlichen Grünanlagen. Im Rahmen der Gestaltung der Grünflächen, der Parkflächen sowie im Bereich der Bestands- und Neubauten sind Baumpflanzungen vorgesehen. 30 Prozent der Dachflächen der Neubauten des ersten Bauabschnitts erhalten Solarthermieanlagen, womit die Trinkwassererwärmung unterstützt wird. Begrünte Dächer sind vorgesehen - extensiv begrünt mit hohen Anforderungen – ein sogenanntes Biodiversitätsdach – mit 20 Zentimeter Bodensubstrathöhe.

Wo werden Ausgleichsflächen geschaffen für die Eingriffe in die Natur und Landschaft? Die Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzpflanzungen sind überwiegend im Bereich der Bestandsbauten und auf den Bauflächen selbst vorgesehen.

Warum wurden die Bäume an der Rue Racine gefällt? Die Bäume an der Rue Racine wurden gefällt, da diese im Bereich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen standen. Teilweise waren Fällungen auch aus Gründen der Verkehrssicherheit (Baumstabilität nicht mehr gegeben) erforderlich. Es werden grundsätzlich nur Bäume gefällt, wo es absolut notwendig ist. Die Planung dazu wurde in enger Abstimmung mit dem Amt für Umwelt- und Naturschutz des Bezirkes so angepasst, dass möglichst viele Bäume erhalten bleiben können.

Wann wir die Kindertagesstätte realisiert und wie viele Plätze bietet sie an? Die BImA wird sich an der Herstellung von 37 Kindertagesstättenplätzen finanziell beteiligen. Die Vorüberlegungen zur Realisierung der Kindertagesstätte laufen.

Wie wird die zukünftige Auslastung der Grundschule durch den Zuzug zukünftig aussehen und reichen die Kapazitäten dafür? Die Kapazitäten reichen auch für den Zuzug aus, insbesondere durch den geplanten Neubau der Schule.

Was geschieht im Zuge des für 2025 geplanten Schulneubaus mit der Filiale II der Münchhausen Grundschule auf dem Gelände des ehemaligen Collège Voltaire? Das Gebäude wird abgerissen und es entsteht ein neuer und größerer Schulbau auf der vorhandenen Liegenschaft.

Was erschwert die Prüfung und Umsetzung von Gewerbeeinheiten in dem Neubauvorhaben? Die Wohnbaupotenzialflächen in der Cité Foch wurden im Bebauungsplanverfahren mit dem Bezirk vorrangig für den Wohnungsbau entwickelt. Untergeordnetes Gewerbe wird geprüft und wäre rechtlich möglich. Die Wirtschaftlichkeit einer solchen Einheit muss gegeben sein.

Wie wird die Fläche des alten Schwimmbades entwickelt und was passiert mit dem Gebäude in der Zwischenzeit? Das Gebäude wurde bereits abgerissen. Die Fläche ist ebenfalls für Wohnungsbau im 2. Bauabschnitt vorgesehen. Das historische Keramikflies wurde eingelagert. Der Bezirk prüft eine Verwendung anderenorts im Plangebiet.

Was passiert mit dem leerstehenden Gebäude (Av. Ch. de Gaulle 15) im Besitz der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM)? Dem Bezirk ist darüber nichts bekannt. Es befindet sich im Eigentum des Landes Berlin.

Wie wird mit der Erinnerung an den ehemaligen Französischen Sektor umgegangen, bleiben die Straßennamen und ihre Schilder bestehen? Die Straßennamen und Schilder bleiben bestehen. Das Fries im früheren Schwimmbad wurde vor Rückbau aufwändig geborgen und auf Kosten der BImA eingelagert. Es steht dem Bezirk für den Wiedereinbau an öffentlich zugänglicher Stelle (z.B. Schulneubau) zur Verfügung.

Ist noch geplant, den Bebauungsplan von 2008 in Kraft zu setzen und wird das dafür vorgeschriebene formale Verfahren eingehalten, insbesondere die noch nicht erfolgte Auslegung für Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern? Das Bezirksamt Reinickendorf hat in seiner Sitzung am 12. Juli 1994 die Aufstellung des Bebauungsplans XX-277a beschlossen. Der jetzige Bebauungsplanentwurf XX-277a basiert letztlich auf diesen frühen Planungsüberlegungen und wurde stetig an neue Gegebenheiten und Erfordernisse angepasst. So wurden auch die im Rahmen der im Jahre 2008 erfolgten Belange aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum erweiterten Geltungsbereich sowie geänderten Planungszielen beachtet. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Jahr 2012. Diese wurde im November 2021 wiederholt und wurde ausgewertet. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung).

Ist dem beauftragten Planungsbüro die Projektstudie „Cité Foch – Perspektive 2025“ bekannt und ist diese in die Planung miteingeflossen? Die Projektstudie ist bekannt. Soweit aus rechtlichen, planerischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich, wurden im Rahmen der Planungen und des Bebauungsplanverfahrens Anregungen und Ideen von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt.