Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

FAQ

Fragen und Antworten zum Neubauvorhaben in 10117 Berlin-Mitte, 3spitz

Wie viele Wohnungen werden neu gebaut und wie viele Wohnungen werden saniert? Die BImA baut im Zuge der Wohnraumoffensive in Berlin-Mitte ein Mehrfamilienhaus mit 44 modernen Wohnungen und saniert zusätzlich die 18 Bestandswohnungen des Quartiers.

Wieso kann der Neubau nicht eine Etage weniger hoch geplant werden, damit sich die Verschattung weniger stark auf den Bestand auswirkt? Die BImA hat sich zur Schaffung von neuem Wohnraum verpflichtet und muss –  auch aus wirtschaftlicher Sicht –  die Baumasse bei Neubau ausschöpfen.

Ist eine energetische Instandsetzung der Bestandliegenschaft geplant? Die BImA ist sich dem aktuellen Zustand der Bestandliegenschaft bewusst und hat Untersuchungen auch bezüglich einer energetischen Sanierung angestoßen. Der Planungsstatus ist allerdings noch in einem deutlich früheren Stadium als die hier vorgestellte Neubaumaßnahme. Insoweit können zum Bestand – mit Ausnahme der Claire- Waldoff-Str. 5  – noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. 
Die Claire-Waldoff-Str. 5 wird im Rahmen der Neubaumaßnahme komplett saniert und energetisch instandgesetzt.

Was passiert mit den Gewerbeflächen in der Claire-Waldoff-Str. 5? Die Ladenfläche im EG (ehemals Restaurant Casalott) bleibt als Gewerbefläche bestehen. Eine endgültige Nutzung steht noch nicht fest.
Die Büroflächen im ersten Obergeschoss sowie die Zahnarztpraxis im zweiten Obergeschoss werden zu Wohnflächen umgestaltet.
Im ersten Obergeschoss entstehen dadurch drei zusätzliche neue Wohnungen, im zweiten Obergeschoss eine.

Mit welchen Behinderungen durch die Baustelleneinrichtung / den Baustellenverkehr ist während der Bauarbeiten zu rechnen? Ein großer Teil der Baustelleneinrichtung wird sich im Innenhof und der Tiefgarage befinden und somit keine Behinderungen verursachen.
Alle Hauseingänge in der Claire-Waldoff-Str. sind zu Fuß immer erreichbar. 
Die Müllentsorgung wird gesondert geregelt.

Mit welchen Einschränkungen (Baulärm, Schmutzbelastung, Wasserabstellung, Baugerüst) ist während der Bauzeit zu rechnen? Wir befinden uns am Beginn des Bauvorhabens.
Wohnungsbau im Bestand führt immer zu temporären Belastungen und Einschränkungen – hier insbesondere Lärm- und Staubbelastung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben – der vorhandenen Mieterschaft. Die Tiefgarage ist während der Bauzeit nicht nutzbar.
Die Mieterschaft wird rechtzeitig und fortlaufend über die Bauarbeiten informiert.
Die BImA gewährt allen Mietparteien während der Bauphase pauschalierte Mietminderungen, die nicht gesondert beantragt werden müssen.

Müssen Wohnungen freigezogen werden? Ja.
Zur sozialverträglichen Umsetzung des Projekts hat die BImA eine unabhängige Mieterberatung – die asum GmbH – vertraglich gebunden. Die asum GmbH ist die Schnittstelle zwischen den Mietparteien und der BImA. Sie ist ständige Ansprechpartnerin, kanalisiert alle Informationen, vermittelt im Konfliktfall und erarbeitet gemeinsam mit den Mietparteien Lösungsstrategien. Allen Mietparteien wurden Ersatzwohnungen, die Übernahme der Umzugskosten und auf Wunsch eine Rückzugsoption eingeräumt.

Wird für ausreichend Fahrradstellplätze gesorgt? Ja, es sind ausreichend Fahrradstellplätze innerhalb der Tiefgarage geplant. Der Stellplatzschlüssel für Fahrräder wird eingehalten.

Wird Infrastruktur für E-Mobilität berücksichtigt? Es wird versucht, möglichst vielseitige Formen zukunftsfähiger Mobilität umzusetzen, zum Beispiel in Bezug auf E-Mobilität und Car-Sharing. In der Tiefgarage werden E-Ladestationen/E-Ladesäulen für Fahrräder und Autos errichtet.

Werden Stellplätze in der Tiefgarage entfallen? Die Tiefgarage muss für das Neubauvorhaben statisch ertüchtigt werden und wird in diesem Zusammenhang komplett saniert. Während der Zeit der Baumaßnahme – voraussichtlich von 2025 bis 2028 – entfallen alle Tiefgaragenstellplätze. 
Eine Stellplatzverordnung gibt es in Berlin nicht mehr.
Die Anzahl der Stellplätze wird sich geringfügig verringern. Neben TG-Stellplätzen für Autos wird es Stellplätze für Fahrräder und Lastenfahrräder geben (teilweise mit Ladestationen). Nach Beendigung der Baumaßnahme ist die Anmietung eines PKW-Stellplatzes in der Tiefgarage grundsätzlich möglich.

Inwieweit wird der Neubau erschlossen? Durch den Bestand befindet sich bereits eine Zuwegung zum Quartier, die auch durch die zukünftigen Mieter des Neubaus genutzt werden kann.

Welcher Energiestandard wird eingehalten? Die BImA hat sich zum Ziel gesetzt, bei der Gebäudeherstellung den CO2-Ausstoß zu verringern, die Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien zu fördern und in einem klassisch gesetzten Zeitrahmen neuen, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Der Neubau wird nach dem Standard mit dem Wert EH 55 errichtet. Das bedeutet, dass ein Neubau nur 55 Prozent an Primärenergie des im GEG gesetzlich festgelegten Referenzgebäudes verbrauchen darf.
Eine DGNB-Zertifizierung bietet eine objektive Bewertung der Nachhaltigkeit eines Gebäudes und ist ein wichtiges Instrument für die Förderung nachhaltigen Bauens, aber sie ist mit sehr hohen Kosten und zeitaufwendigen Prozessen verbunden.
Daher hat sich die BImA als Alternative zur Zertifizierung für die Beauftragung eines Beratungspakets entschieden. Beauftragt wurden ein PRE-Check des Projekts, die Erstellung einer LCA-Ökobilanz (Life Cycle Assessment) und Beratungsstunden von DGNB-akkreditierten Sachverständigen.
Diese Leistungen sind für die Planung und Umsetzung eines nachhaltigen Gebäudes von grundlegender Bedeutung. Nach einer ersten Einschätzung kann ein Standard analog der Silber-, Goldzertifizierung erreicht werden.
Die Passage wird zurück gebaut. Ein Teil der vorhandenen Baumaterialien soll in den Neubau integriert werden. Die BImA hat eine Firma mit der Prüfung des Wiederverwendungspotenzials beauftragt. Damit werden die gesetzlichen Forderungen nach § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz erfüllt.

Wird es eine Fassadenbegrünung / begrünte Dächer / Photovoltaik geben? Ja. Die Fassadenbegrünung der Laubengänge wird über große Pflanztröge hergestellt. Diese stehen auf den unterschiedlichen Ebenen der Laubengänge und beranken die Gitterstruktur entlang der Fassade. Dadurch entsteht ein differenziertes Raster von grünen und offenen Bereichen in der Fassade. 
Die Dächer des Neubaus werden als extensive Gründächer teilweise mit Solarmodulen und im zweiten Obergeschoss mit kleinen Dachterrassen hergestellt.

Werden Bäume gefällt? Wenn ja, wie viele? An der Ecke Claire-Waldoff-Str. 5 müssen nur einige nicht geschützte Bäume gefällt werden. Aufgrund des geringen Stammumfangs sind Ersatzpflanzungen nicht erforderlich.

Wie wird der Innenhof neugestaltet? Der Innenhof wird als großzügiger Wohnhof gestaltet, der von allen Wohnhäusern aus erreicht werden kann. Der Hof gliedert sich in einen grünen Rahmen aus niedrigen Stauden- und Strauchbepflanzungen, welcher nur von den Gebäudezugängen und Treppen durchbrochen wird. Es wird Sitz-, Aufenthalts- und Spielbereiche geben, die die Aufenthaltsqualität erhöhen und Raum für Gemeinschaft und Kommunikation schaffen. Außerdem ist ein „Hofgarten“ mit Hochbeeten vorgesehen, der von den Anwohnerinnen und Anwohner und Kindern bepflanzt und genutzt werden kann. Der Spielplatz wird nicht öffentlich sein, da er nicht von den umgebenen Straßen erschlossen werden kann.

Seit wann liegt die Baugenehmigung vor? Seit 2024 liegt die Baugenehmigung vor.

Werden Bestandsmietparteien bei der Vergabe von Wohnungen im Neubau bevorzugt Berücksichtigt? Die neuen Wohnungen werden vorrangig für Bundesbedienstete errichtet. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich durch die Wohnungsfürsorge des Bundes.
Eine Bevorzugung gibt es nur für Bestandsmieter mit vereinbarter Rückzugsoption, die vom Freizug betroffen sind.