FAQ

Fragen und Antworten zum Bauvorhaben in Düppel in Berlin

Warum entstehen auf Baufeld 1 (Abschnitt zwischen Potsdamer Chaussee und Charles-H.-King-Straße) keine Neubauten? In diesem Bereich ist das Baurecht bereits voll ausgeschöpft, der Bebauungsplan erlaubt dort keinen weiteren Neubau.

Werden die Häuserfluchten und Abstandsflächen zum Altbestand eingehalten? Ja, das werden sie. Alle gesetzlich vorgegebenen Mindestabstände werden eingehalten und bei vielen Gebäuden übertroffen. Der Mindestabstand ergibt sich aus der Summe der Gebäudehöhen (Altbauhöhe plus Neubauhöhe) multipliziert mit dem Faktor 0,4.

Werden die Kellerräume verkleinert, damit auch die neuen Mieterinnen und Mieter Platz bekommen? Ja, bei den aufzustockenden Gebäuden werden die Kellerräume verkleinert. Die genaue Flächenreduzierung der Kellerräume kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Umbaupotenziale im gesamten Kellergeschoss werden einbezogen. Der Bedarf an Trockenräumen und Fahrradkellern wird berücksichtigt.

Werden im Zuge der Aufstockungen Fahrstühle eingebaut? Im Rahmen der Aufstockungen werden keine Fahrstühle eingebaut, um die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens zu gewährleisten und die Nebenkosten niedrig gestalten zu können. Nach der Aufstockung haben die Gebäude vier Geschosse. Gesetzlich vorgeschrieben sind Fahrstühle ab fünf Geschossen. Darüber hinaus sind zwei barrierearme Gebäude im Rahmen des Wohnungsneubaus vorgesehen, die auch mit Aufzügen ausgestattet werden. 

Werden im Zuge der Aufstockungen weitere Sanierungsarbeiten durchgeführt? Ja, im Rahmen der Aufstockungen werden erforderliche Sanierungen durchgeführt. Beispielsweise wird der Umbau der Regenentwässerung im Zuge der Aufstockungen erfolgen, da die Dachflächen neugestaltet werden. Weitere Maßnahmen zum Umgang mit Regenwasser werden im Zuge der Planungen für die Außenanlagen geprüft und berücksichtigt. Eine Grundsanierung der Bestandsgebäude findet nicht statt.

Mit welchen Einschränkungen ist während der Bauzeit zu rechnen? Das Bauvorhaben befindet sich in seiner Anfangsphase. Fest steht: Wohnungsbau in Bestandsiedlungen führt immer zu temporären Belastungen und Einschränkungen der vorhandenen Mieterschaft. Doch aufgrund der vorgesehenen modulareren und seriellen Bauweise ist von einer deutlich geringeren Beeinträchtigung auszugehen als bei einer konventionellen Bauweise.

Wurden alternative Planungen geprüft, auf die drei- und viergeschossigen Flachdachbauten ein Zeltdach oder Mansarddach zu setzen oder einzelne Gebäude erheblich aufzustocken? Die BImA hat zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, für die sie einen positiven Bauvorbescheid erhalten hat. Diese bildet die Grundlage für die weiteren Vorentwurfsplanungen, in der bewusst verschiedene Alternativen untersucht werden sollen. In Kürze wird die BImA einen Generalplaner beauftragen, der diesen und weitere Schritte für den ersten Bauabschnitt, der die Neubauten umfasst, verfolgen wird.

Warum werden nur Zwei- und Dreizimmerwohnungen gebaut? Die Bestandsbauten enthalten überwiegend große Vier- und Fünfzimmerwohnungen. Die BImA legt Wert auf einen Wohnungsmix, um den zeitgemäßen Bedürfnissen und der Nachfrage nach bezahlbaren Wohnraum gerecht zu werden, daher setzt Sie bei dem Projekt auf die Schaffung von Zwei- und Dreizimmerwohnungen.

Werden Bäume gefällt? Ja, es müssen Bäume gefällt werden. Ein Baumkataster wurde erstellt, doch die genaue Anzahl der zu fällenden Bäume kann erst bestimmt werden, wenn die exakten Positionen und Größen der Neubauten feststehen. Für die gefällten Bäume werden selbstverständlich Ersatzpflanzungen durchgeführt. Soweit dies möglich ist, werden Standorte in der direkten Umgebung im Quartier dafür gewählt.
Für die Fällgenehmigungen finden im Zusammenhang mit der Baugenehmigung alle Abstimmungen statt.
Das Umweltamt, das für die Fällgenehmigungen zuständig ist, gibt die Standorte und die Anzahl der Ersatzpflanzungen vor. Zudem werden genaue Vorgaben gemacht, wie der Baumbestand während der Baumaßnahme zu schützen ist.

Was geschieht mit den Fledermäusen, die in den großen Bäumen im zentralen Bereich des Wohngebietes ansässig sind? Für den schon erfolgten Rückbau in der Edwin-C.-Diltz-Straße 14 wurde bereits ein faunistisches Gutachten zum Vorkommen von besonders geschützten Arten erstellt. Zu den Fledermäusen gab es weder einen Befund, noch wurden Auflagen seitens des Gutachters beziehungsweise der Umweltbehörde erteilt. Die BImA wird jedoch ein weiteres Artenschutzgutachten für den gesamten Neubaubereich erstellen lassen. Dies wird voraussichtlich in 2024 beauftragt.

Wird für ausreichend Fahrradstellplätze gesorgt? Ja, es sind ausreichend abschließbare, überdachte Fahrradstellplätze geplant, die dem Stellplatzschlüssel für Fahrräder entsprechen.

Wird Infrastruktur für E-Mobilität berücksichtigt? Die BImA möchte vielseitige Formen zukunftsfähiger Mobilität umsetzen, zum Beispiel in Bezug auf E-Mobilität und Carsharing. Zudem wird geprüft, wo die Voraussetzungen für E-Ladesäulen geschaffen werden können.

Werden Stellplätze entfallen? Ja, es werden Stellplätze zugunsten der Neubauten entfallen. Aufgrund des Versiegelungsgrades im Gebiet dürfen Stellflächen nicht ersetzt werden. Wenn ein Mietstellplatz durch das Bauvorhaben wegfällt, wird der betroffenen Mietpartei nach Möglichkeit ein neuer Mietstellplatz angeboten. Aktuell stehen 787 Stellplätze für 616 Bestandswohnungen bereit sowie weitere circa 300 Stellplätze im öffentlichen Bereich. Nach den Baumaßnahmen stehen noch circa 570 Stellplätze (und weiterhin circa 300 öffentliche Stellplätze) zur Verfügung. Die Anzahl der Stellplätze nach den Baumaßnahmen übersteigt weiterhin den Berliner Durchschnitt.

Werden auf den Dächern Solaranlagen angebracht? Es ist eine carbonfreie Energieversorgung vorgesehen und die BImA ist nach dem Berliner Solargesetz verpflichtet, mindestens 30 Prozent solartechnische Energie vorzuhalten. Zurzeit finden Untersuchungen der unterschiedlichen Varianten erneuerbarer Energieversorgung an dem Standort statt.

Wird der Ausbau der Infrastruktur im Quartier berücksichtigt (zum Beispiel ÖPNV, Nahversorgung, Kitas, Schule, Gesundheitseinrichtungen)? Die BImA ist für das Baugeschehen verantwortlich. Die Infrastrukturausstattung liegt in der Verantwortung des Bezirks (Stadtplanungsamt Bezirk Steglitz-Zehlendorf) und des Landes Berlin. Die BImA steht aber selbstverständlich über die Bedarfe im Austausch mit dem Bezirk. Die Entscheidung darüber, ob zum Beispiel eine Kita gebaut wird, steht noch aus.

Wird es nach Abschluss des Bauvorhabens eine Mieterhöhung geben? Nein, Mieterhöhungen infolge des Bauvorhabens sind für die Bestandsmieterschaft nicht vorgesehen. Allerdings ist es möglich, dass für Mieterinnen und Mieter nach dauerhaftem Umzug innerhalb der Siedlung in eine Neubauwohnung höhere Mietpreise anfallen. Dennoch sind alle Mieten – auch die der Neubauten – bis auf Weiteres gesetzlich auf den unteren Rand der ortsüblichen Vergleichsmiete beziehungsweise mit maximal zehn Euro pro Quadratmeter netto kalt gedeckelt. Für direkt betroffene Mieterinnen und Mieter sind während der Bauphase Mietminderungen möglich. Diese müssen nicht gesondert beantragt werden, sondern werden vonseiten der Vermieterin rückwirkend nach Abschluss der Bautätigkeiten ausgesprochen.

Werden Bestandsmieterinnen und -mieter bei der Vergabe von neuen Wohnungen bevorzugt berücksichtigt? Ja, Bestandsmieterinnen und -mieter können sich an die BImA wenden und erhalten vorrangig die Möglichkeit, die Wohnung zu wechseln. Obwohl die neuen Wohnungen für Bundesbedienstete errichtet werden, gilt diese Regelung auch für Bestandsmieterinnen und -mieter, die keine Bundesbediensteten sind.

Gibt es Ausweichwohnungen für Mieterinnen und Mieter, die im besonderen Maße von den Bauarbeiten betroffen sind? Sollte eine Wohnung von einer Aufstockung betroffen sein, weil sie im dritten Obergeschoss, direkt unterhalb einer Aufstockung liegt, wird den betreffenden Mieterinnen und Mietern eine Ausgleichswohnung in der Siedlung für den Zeitraum der Baumaßnahmen angeboten.